WICHTIG: Diese AGB gilt nicht bei einer Abfragen bzw. Angebotserstellung
über unsere Leistungen. Erst nach einer konkreten schriftlichen Beauftragung
(E-Mail/Fax/Post) zur Buchung bzw. Vermittlung unserer Leistungen,
nach Angebotserstellung, ist diese AGB anzuwenden.
I.
Allgemeiner
Geltungsbereich
1.
Wir weisen Sie darauf hin, dass
bapato.com als Reisevermittler tätig ist. Es gelten die
Reisebestimmungen und
Geschäftsbedingungen der Partner und Leistungsträger
vor Ort (in folgenden
Fremdleister genannt). Die Partner-AGB's finden Sie hier.
2. Der Reisevermittlungsvertrag (im
folgenden RVV genannt) wird zwischen den Vertragsparteien bapato.com
und dem
anfragenden Kunden (im folgenden Reisender genannt) zustande.
3. Mit Ihrer schriftlichen,
elektronischen oder telefonischen Buchungsanmeldung, die auch per
E-Mail, Fax
oder online per Buchungsmaschine vorgenommen werden kann, erteilen Sie
bapato.com einen Auftrag zu einer verbindlichen Abgabe eines RVV mit
einem
Fremdleister wie beispielsweise Fährtransporte, Hotels und
Herbergen, Tour
Operator, Busgesellschaft, Fluggesellschaft oder Autovermieter etc..
4. Die Bearbeitung Ihres Auftrags
erfolgt innerhalb von 5 Arbeitstagen von Montags bis Freitags zwischen
10 und
18.30h Uhr. Außerhalb dieser Zeiten kann es vorkommen, dass
Ihre Online-Buchung
nicht sofort bearbeitet werden kann.
II.
Buchung
der Reise, Datenschutz
1.
Die Buchung der Reise wird für
bapato.com erst verbindlich, wenn diese dem Reisenden bzw. dem von ihm
eingeschalteten Reisebüro gegenüber schriftlich oder
elektronische von
bapato.com bestätigt worden ist. Eine durch ein
Computerreservierungssystem im
Reisebüro, im Internet oder per E-Mail erstellte Vormerkungs-,
Anmeldungs- oder
Optionsbestätigung ersetzt die
Reservierungsbestätigung durch bapato.com nicht.
An seine Anmeldung ist der Reisende bis zur Annahme durch bapato.com,
jedoch
längstens 16 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit
wird benötigt, um
die Verfügbarkeit aller bestellten Leistungen zu
überprüfen).
2. Soweit Sie ein Angebot nicht nur
für Ihre eigene Person, sondern auch für andere
Reisende abgeben und ein RVV
mit bapato.com und einen Fremdleister zustande kommt, sind Sie
für die
Verpflichtungen dieser dritten Personen aus dem RVV, ebenso aus dem
vermittelten RVV, wie für eigene Verpflichtungen
verantwortlich. Diese
zusätzliche, eigenständige Verpflichtung erfolgt,
wenn Sie diese durch eine
zusätzliche, ausdrückliche und gesonderte
Erklärung im Rahmen des
Buchungsvorganges anerkennen.
3. Gilt nur bei organisierten
Gruppenreisen: Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der
Reisenden
werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und
zur Kundenbetreuung
verwendet. Dazu dient auch eine Liste der Teilnehmer einer Reise,
alphabetisch
sortiert nach Namen, Vornamen und, sofern bekannt, Wohnort, die jeder
Mitreisende vor Reiseantritt erhält. Falls die Aufnahme in
diese Liste nicht
gewünscht wird, kann dies bapato.com gegenüber
gesondert erklärt werden. Auf
ein Widerspruchsrecht des Reisenden wird hier ausdrücklich
hingewiesen.
III.
Inhalt des Reisevermittlungsvertrages
1.
Der Inhalt des RVV ergibt sich
aus der Buchung des Reisenden und der Bestätigung von
bapato.com. Einbezogen in
den RVV sind diese Reisebedingungen sowie die Leistungsbeschreibungen
und
sonstigen Erläuterungen zu den einzelnen Reisebausteinen im
Reisekatalog oder
Internetveröffentlichungen, soweit nicht in Buchung und
Bestätigung
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Ändernde oder ergänzende Abreden
zu den durch bapato.com beschriebenen Leistungen sowie zu den
Reisebedingungen
bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung mit bapato.com.
Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des
Angebotes, einschließlich
der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder
abändernde oder
ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
3. Unsere vertragliche Pflicht ist
die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten
Beförderungsleistungen oder der
gebuchten einzelnen touristischen Leistung.
IV.
Zahlung des Reisepreises vor Reiseantritt,
Anzahlung
1.
Nach abgeschlossenem
Buchungsvorgang wird der Gesamtpreis mindestens aber eine 20 %
Anzahlung auf
den Gesamtpreis fällig. Diese erfolgt per
Lastschrifteinzugsverfahren, per
Kreditkarte oder wird vom Reisenden direkt auf ein von bapato.com
benanntes
Konto eingezahlt.
2. Nach Abfrage aller
Fremdleistungsträger und der anschließenden Buchung
durch bapato.com im Namen
des Reisenden, erfolgt die schriftliche oder elektronische
Reservierungsbestätigung der Reise (via E-Mail oder Fax)
Hiernach wird der volle Restbetrag
fällig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Reisebeginn.
3. Die Reiseunterlagen werden erst
bei vollständiger Bezahlung des Gesamtpreises zugesendet. Ist
der restliche
Betrag bei Fälligkeit nicht erfüllt, besteht
für den Reisenden ohne
vollständige Zahlung kein Anspruch auf Erbringung der
Vermittlungsleistung bzw.
Reiseleistung durch bapato.com. Der Betrag gilt als bezahlt nach
Eingang bei
bapato.com.
4. Sie sind verpflichtet den
Reisepreis so zu zahlen, dass der Zahlungseingang bzw. die Wertstellung
mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn bapato.com liegt, andernfalls wird
die
Reise kostenpflichtig storniert.
5. bapato.com ist berechtigt, die
Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen
Nichterfüllung des
Reisevermittlungsvertrages vom Reisenden zu verlangen, wenn dieser sich
mit der
Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die
Leistungsverweigerung unter
Setzung einer angemessenen Nachfrist vorher dem Reisenden schriftlich
angedroht
worden ist. Es gelten hierfür die Sätze aus Punkt
VIII dieser AGB.
6. Rücktrittsentschädigungen,
Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie
Versicherungsprämien sind sofort
fällig.
V.
Erhalt,
Bestätigung und Prüfung des
Reiseangebots
1.
Nach Eingang des Reisepreises
auf unseren Konten erhalten Sie von bapato.com die Reiseunterlagen und
Infos
umgehend zugestellt oder übergeben.
2. Bei kurzfristigen Buchungen kann
eine Hinterlegung am Flughafen veranlasst werden oder ein für
den Reisenden
Kostenpflichtiger Kurierdienst beauftragt werden. Beides erfolgt nur
auf
Verlangen des Reisenden.
3. Bei kurzfristigen Buchungen
(„last minute“ innerhalb 14 Tage) ist ein
schriftliches Mahnverfahren wie unter
Ziffer IV. Absatz 5 beschrieben nicht anwendbar. Die sofortige
Bezahlung nach
Buchung wird empfohlen.
4. Werden die Reiseunterlagen von
bapato.com an Sie versandt, tragen Sie die Gefahr mit dem Zeitpunkt der
Aufgabe
zur Post oder der Übergabe an einen Boten. Dies gilt
unabhängig davon, wer die
Kosten für die Versendung trägt.
5. In jedem Fall ist bapato.com
nicht verpflichtet, abhanden gekommene oder verloren gegangene
Reiseunterlagen
kostenlos zu ersetzen, dies betrifft ebenso abhanden gekommene
Informationen
über Flugzeitenänderungen oder sonstige
Änderungen im Rahmen Ihres Reiseablaufes.
6. Sie sind verpflichtet, die Ihnen
zugegangene Reservierungsbestätigung unverzüglich auf
ihre Richtigkeit hin zu
überprüfen und bapato.com ggf. auf Unrichtigkeiten
oder Abweichungen
hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen, der
nach Ablauf
einer Frist von zwei Tagen nach Zugang der elektronischen
Reservierungsbestätigung erfolgt, kann nicht mehr
berücksichtigt werden.
7. Verspätet angezeigte
Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum
Rücktritt
vom Vertrag.
VI.
Rückbestätigung von
Rückflügen (gilt nur bei
Flugleistungsvermittlungen!)
1. Die Gestaltung des
Flugplanes und dessen
Einhaltung liegen im Wesentlichen im Verantwortungsbereich der
Fluggesellschaften und der staatlichen Koordinierungsbehörden.
Kurzfristige
Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung und
des Fluggerätes sind
teilweise nicht vermeidbar.
2. Reisende, die eine individuelle Reise
oder eine zusätzliche Verlängerung gebucht haben,
sind daher verpflichtet, sich
vor dem Rückflug direkt bei der Fluggesellschaft über
den genauen Zeitpunkt des
Rückfluges zu informieren und den Rückflug
bestätigen zu lassen.
3. Im Übrigen wird hierzu auf die
diesbezüglichen ausdrücklichen Hinweise in den
Reiseunterlagen verwiesen.
Eventuelle Ansprüche des Reiseteilnehmers auf Grund
unzumutbarer
Leistungsänderungen bleiben unberührt.
4. Kurzfristige Änderungen der
Flugzeiten, der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel
von Fluggeräten
oder Fluggesellschaften bleiben ausdrücklich vorbehalten.
VII.
Preisänderungen
1.
Die Reisepreise wurden im Januar
2008 kalkuliert. bapato.com ist berechtigt, den Reisepreis zu
erhöhen, wenn
sich unvorhersehbar für bapato.com und nach Vertragsschluss
die nachfolgend
bezeichneten Preisbestandteile auf Grund von Umständen
erhöhen oder neu
entstehen, die von bapato.com nicht zu vertreten sind: Wechselkurse
für die
betreffende Reise; Beförderungskosten (insbesondere wegen
Ölpreisverteuerungen);
Abgaben für bestimmte Leistungen; Hafen- und
Flughafengebühren. Die
Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn
zwischen dem Vertragsschluss und
dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegt.
2. bapato.com hat dem Reisenden
eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis
des Änderungsgrundes,
jedoch spätestens bis zum 21. Tag vor Reisebeginn, mitzuteilen.
3. Gilt nur bei Gruppenreisen:
Soweit einschlägige Kostenerhöhungen die Reisegruppe
in ihrer Gesamtheit
betreffen, werden solche zunächst auf die einzelnen
Reiseteilnehmer aufgeteilt.
Je nachdem, welche Berechnung für den Reisenden
günstiger ist, wird entweder
die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder
die konkret
erwartete Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. Bei einer Teilnahme unter 5
Reisenden kann diese Reise auch abgesagt werden.
4. Der Reisepreis darf nur in dem
Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der in Absatz
1 genannten
Preisbestandteile des ausgeschriebenen Katalogpreises seit Abschluss
des
Reisevermittlungsvertrages und ihrer Auswirkung auf die Kosten der
Reise
entspricht. Der Erhöhungsbetrag wird zum vereinbarten
Reisepreis addiert.
Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 10%, so ist der
Reisende berechtigt,
ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag
zurückzutreten. Der Reisende kann
stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen
Reise aus
dem Angebot von bapato.com verlangen, sofern bapato.com in der Lage
ist, diese
ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot
anzubieten. Der Rücktritt
oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen
unverzüglich und schriftlich
gegenüber bapato.com oder dem buchenden Reisebüro
erklärt werden.
VIII.
Rücktritt
des Reisenden, Wechsel in der Person
des Reisenden
1.
Sie können jederzeit vor
Reisebeginn durch ausdrückliche Erklärung von der
Reise zurücktreten
(Stornierung). Ein Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich zu
erklären. Im
Falle des Rücktritts kann bapato.com bereits verauslagte oder
noch zu
verauslagende Aufwendungen gegenüber den Fremdleistern
einfordern.
2. Bis zu 30 Tage vor Reisebeginn
kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise
teilnimmt. bapato.com kann der Teilnahme des Dritten widersprechen,
wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen.
3. Für den Reisepreis und die durch
den Wechsel in der Person des Reisenden entstehenden Mehrkosten haften
ursprünglicher und neuer Reisende als Gesamtschuldner.
4. Dieser Aufwendungs- und
Ersatzanspruch kann sich bis auf den vollen Reisepreis belaufen.
bapato.com ist
nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an sie
weitergegebenen
Rücktritts- und Stornokostenaufwendungen zu prüfen.
bapato.com steht
grundsätzlich neben den Stornogebühren der
Fremdleister eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von Euro 50,- pro stornierte Person zu.
5. Wird eine gebuchte Reise durch
den Reisenden storniert fallen folgende Stornogebühren zu
lasten des Reisenden
an:
bis
zu 30
Tagen vor Reisebeginn
25%
des gesamten Tourpreises
vom
29.
bis zum 21. Tag vor Reisebeginn
40%
des gesamten Tourpreises
vom
20.
bis zum 11. Tag vor Reisebeginn
60%
des gesamten Tourpreises
vom
10.
bis zum 01. Tag vor Reisebeginn
80%
des gesamten Tourpreises
bei
Stornierung
einen Tag vor Reisebeginn
100% des
gesamten Tourpreises
(Dies gilt auch bei Reisenichtantritt.)
6.
Soweit Reiseteilnehmer die im
Reiseprogramm enthaltenen Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht in
Anspruch nehmen, ergeben sich daraus keine
Vergütungsansprüche, Umbuchungen
sind nicht möglich.
7. Bei der Stornierung oder
Veränderung bereits gebuchter Flüge kommen die Kosten
und Gebühren der
jeweiligen Fluggesellschaft zum Ansatz, welcher der Reisende allein zu
tragen
hat. Auf deren Höhe und Zahlungsmodalitäten hat
bapato.com keinen Einfluss.
8. Wir empfehlen daher den
Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
IX.
Rücktritt, Änderungen und
Kündigung des RVV aus
besonderen Umstände
1.
bapato.com kann aus wichtigem
Grund vor Reiseantritt und auch während der Reise jederzeit
den RVV kündigen.
Reiseleiter, örtliche Vertreter und Partner von bapato.com
sind zur Erklärung
der Kündigung bevollmächtigt.
2. Ein wichtiger Grund kann
insbesondere gegeben sein, wenn der Reisende den vorher bekannt
gegebenen
besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der
Reisende durch sein
Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder
gefährdet und dem auch nach
Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Im Falle
dieser
Kündigung behält bapato.com grundsätzlich
den Anspruch auf den Reisepreis, muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile
anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch
genommenen Leistungen erlangt werden einschließlich der
bapato.com von den
Leistungsträgern Gutgebrachten Beträge.
3. Wird die Reise infolge höherer
Gewalt (Landesunruhen, Krieg oder Naturkatastrophen) erheblich
erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl bapato.com als auch der
Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung kann
nach Antritt der Reise durch
bapato.com konkludent durch schlüssiges Verhalten erfolgen.
Wird der Vertrag
gekündigt, so kann bapato.com für die bereits
erbrachten oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung
verlangen.
4. Bei einer zu geringen Teilnahme
von unter 5 Reisenden an voll organisierten Touren kann diese Reise
abgesagt
werden.
5. Abänderungen und Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur
zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden,
nicht gegen Treu
und Glauben und nicht den Gesamtzuschnitt der Reise
beeinträchtigen.
6. Gilt nur bei
Flugleistungsvermittlungen: Erfolgt die Kündigung nach Antritt
der Reise, ist
bapato.com verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu
treffen, insbesondere,
falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den
Reisenden zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind
von den Parteien je zur Hälfte zu
tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur
Last.
X.
Versicherungen
1.
bapato.com empfiehlt dringend den
Abschluss eines Rundum-Sorglos-Pakets
bekannter Versicherungen. Diese Art Versicherungspaket bietet neben
einer
Reiserücktrittskosten-Versicherung gegen die in Ziffer VIII.
und IX. geregelte
Rücktrittsentschädigung, eine
Reise-Krankenversicherung, eine Soforthilfe-Versicherung
sowie eine Reisegepäck-versicherung.
2. Eine Reisegepäckversicherung
empfiehlt sich außerdem auch im Hinblick die unter Ziffer
dieser
Reisebedingungen vereinbarten Haftungsausschlüsse und
-beschränkungen von
bapato.com. Näheres entnehmen Sie bitte dem
Versicherungsangebot, welches Sie
zusammen mit Ihrer Bestätigung erhalten.
XI.
Praktikumsvermittlung
Dieser
Punkt findet nur Anwendungen
auf Leistungen und Pflichten bei einer Praktikumsvermittlung! Alle in
diesem Zusammenhang
gebuchten Reise- bzw. Unterkunftsleistungen sind durch die vorstehenden
Punkte
erklärt.
1. Möchte ein Interessent ein
Praktikum vermittelt haben, muss dieser zunächst die Seite -3-
des
Bewerbungsbogens vollständig und
wahrheitsgemäß ausgefüllt, sowie einen
Lebenslauf und ein Motivationsschreiben (Bewerbung) in englischer
Sprache
eingesandt haben. Mit Auftragsbestätigung durch bapato.com
wird eine
Anzahlungsgebühr fällig. Erst nach Zahlungseingang
wird bapato.com vermittelnd
tätig.
2. Die Gebühren für die Vermittlung
und Betreuung von Praktikumsplätzen sind gestaffelt je nach
Praktikumslänge:
-
A-Praktikum
von
4
bis
6 Wochen
- B-Praktikum
von
6
bis
12
Wochen
- C-Praktikum
länger
als
12
Wochen
Die
aktuellen Vermittlungsgebühren
sind auf den Anmeldungsformularen der jeweiligen Praktika zu finden.
Ebenso ist
dort auch die Höhe der aktuellen Anzahlungsgebühr zu
finden. Die Anzahlung wird
nach erfolgreicher Vermittlung mit der Gesamtgebühr
verrechnet. Bei einer
späteren Ablehnung bzw. Nichtantritt des vermittelten
Praktikums aus persönlichen
Gründen des Praktikanten, wird die Anzahlung als
Aufwandsentschädigung vom
Vermittler einbehalten. Kann bapato.com keinen der beschriebenen
Praktikumsplätze vermitteln oder lehnt eine Firma ab, wird die
Anzahlung
vollständig zurückgezahlt.
3. Die Vermittlung und
Kontaktpflege erfolgt ausschließlich über bapato.com
bzw. den Partner African
Feeling. Bei eigenständiger Kontaktaufnahme mit der vom
Vermittler benannten
Firma zur selbstständigen Praktikumsorganisation, wird die
gesamte
Vermittlungsgebühr sofort fällig. bapato.com erbringt
in diesem Falle keine
weiteren Leistungen und haftet nicht für die selbstgetroffenen
Absprachen
zwischen dem Praktikanten und der Firma. Sind die gemachten Angaben zur
eigenen
Person bzw. Bildungsweg nicht wahrheitsgemäß und
lehnt das vermittelte
Unternehmen den Praktikanten aus diesen Gründen ab, wird die
Vermittlungsgebühr
trotzdem fällig.
4. Die Leistungen von bapato.com
und African Feeling im Zusammenhang mit der Praktikumsvermittlung sind:
-
Beratung in Deutschland und Kapstadt durch unser Büro (auch
telefonisch)
- Absprachen mit Firma vor Ort und
Praktikumsplatzvermittlung
- Vermittlung von Unterkunft und
Auto, sofern gewünscht
- Airporttransfer in Kapstadt bei
Ankunft und Abreise
- Buchung von Reisen, Unterkünften,
Sport, Safaris zu bapato - Vorteilspreisen
Alle
anderen Leistungen, wie Flug,
Verpflegung, Arbeitsmaterial und Kleidung, Visumskosten, Mietwagen,
Unterkunft
etc. sind vom Praktikanten selbst zu tragen.
5. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich der
Praktikant selbst um eine
ausreichende Unfall- bzw. Krankenversicherungen kümmern muss.
Das Deutsche
Arbeitsrecht findet in Südafrika keine Anwendung. Auf die
Arbeits- und
Pausenzeiten, sowie Urlaubtage haben bapato.com und African Feeling
keinen Einfluss.
Dies wird aber im Zusammenhang mit der Vermittlung vorhab
geklärt.
XII.
Haftungsumfang
1.
bapato.com gibt Ihnen keine
Garantien oder Zusicherungen ab hinsichtlich der Richtigkeit,
Vollständigkeit
oder Aktualität von Reiseveranstaltern bzw.
Leistungsträgern gemachte Aussagen.
2. bapato.com beschränkt seine
Haftung im Zusammenhang mit der beschriebenen
Vermittlungstätigkeit für
Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der
Gesundheit beruhen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit
beruhen, auf den Eineinhalbfachen vermittelten Leistung.
3. Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind
an die Reiseleiter, örtliche Vertreter und Partner von
bapato.com im
Reisegebiet zu richten, die in den Reiseunterlagen bezeichnet sind.
XIII.
Haftung
bei Vermittlung fremder Leistungen
1.
bapato.com übernimmt keine
Haftung für die Durchführung der vermittelten
Reiseleistungen und gibt keine
Zusicherung für die Eignung oder Qualität der
dargestellten Reiseleistungen ab.
Ebenso wenig übernimmt bapato.com die ausschließlich
als Vermittler tätig ist,
eine Gewähr für die Verfügbarkeit von
Reiseleistungen.
2. Da bapato.com legendlich Vermittler
fremder Leistungen, haftet bapato.com nur für die
ordnungsgemäße Vermittlung
der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
3.
bapato.com haftet nicht für Störungen
oder Mängel, die bei Leistungen
auftreten, deren Erbringung nach dem Inhalt des RVV nicht geschuldet
sind
(Fremdleistungen). Dies gilt insbesondere für
Zusatzprogramme am Reiseziel wie unter Ziffer XI.
Absatz 2. beschrieben.
XIV.
Verlust und Beschädigung von
Reisegepäck
1. Für das
Reisegepäck übernimmt bapato.com
gegenüber dem Reisenden keinerlei Haftung. Bei
Reisegepäck sind Erklärungen
über Verlust oder Beschädigungen
unverzüglich dem Beförderungsunternehmen
anzuzeigen. Dieses ist zur Ausstellung einer schriftlichen
Bestätigung
verpflichtet (bei Flugbeförderung international als Lost
Report bezeichnet).
Ohne eine solche rechtzeitige Anzeige besteht die Gefahr eines
Anspruchsverlustes, da internationale Abkommen und gesetzliche
Bestimmungen,
zum Beispiel für Flug- und Seegepäck,
Ausschlussfristen enthalten.
2. Eine Reisegepäckversicherung
wird empfohlen.
XV.
Einreise-, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen
1. Der Reisende ist
grundsätzlich selbst
verantwortlich, dass für seine Person die zur
Durchführung der Reise
erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere
gesetzliche
Bestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die
Beschaffung erforderlicher Reisedokumente.
2. Bitte informieren Sie sich vor
Abreise über die gültigen Einreise-,
Pass-
und Zollvorschriften
Ihres Zielgebietes. Die
entsprechenden Botschaften geben Ihnen gerne Auskunft. Achten Sie auch
auf Impfvorschriften
in Ihrem Zielgebiet. Einzelheiten finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen
Amtes der Bundesregierung.
3. Achten Sie auf einen
ausreichenden Versicherungsschutz
im Falle einer Krankheit während Ihrer Reise. Wir empfehlen
den Abschluss einer Reisekrankenversicherung.
XVI.
Anspruchstellung, Ausschlussfrist,
Verjährung
Ansprüche
aufgrund mangelhafter
Erbringung vertraglich geschuldeter Reiseleistungen sind innerhalb
eines Monats
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise
ausschließlich gegenüber
bapato.com geltend zu machen. Der Reisende und bapato.com vereinbaren
für
vertragliche Ansprüche des Reisenden - auch solchen aus
Verletzung vorvertraglicher
oder nebenvertraglicher Pflichten - eine Verjährungsfrist von
einem Jahr. Die
Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem
Vertrag enden sollte.
XVII.
Gerichtsstand
Der Gerichtstand ist Ort der deutschen Vertretung von bapato.com in Berlin. Der
Reisende kann bapato.com an dessen Vertretung in Berlin verklagen, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Hauptsitz von bapato.com in Kapstadt maßgebend.
XVIII.
Gültigkeit
der Leistungsbeschreibungen
Sollte
eine Bestimmung dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung
ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den ihr verfolgten
wirtschaftlichen
Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
XIX.
Sonstiges
1.
Die Webseiten beinhalten
Hyperlinks zu anderen Webseiten, die von anderen Betreibern stammen.
bapato.com
hat keinen Einfluss auf den Inhalt und die Gestaltung der gelinkten
Seiten und
übernimmt somit auch keine Verantwortung für diese
Webseiten.
2. Während der Tour, Aktivitäten
oder ähnlichen von bapato.com organisierten Events gemachten
Fotos, Filme oder Tonaufnahmen dürfen durch
bapato.com für deren Werbe- u. Promotion-Mittel genutzt
werden. Die Marken- u.
Lizenzrechte hält in diesem Falle bapato.com allein.
Stand, Januar
2008
Bitte beachte auch unsere Partner-AGB
Download der AGB als PDF
|